Finanzen und Fördergelder...
Finden Sie hier hilfreiche Informationen, welche Unterstützungen und
Förderungsgelder Ihnen für Ihr Kind zustehen. Babysurf.de hat sich
neben anderen zahlreichen Themen auch das Thema "Finanzen" in eine
wichtige Kategorie eingeteilt. Alle Eltern und Mütter haben, um ihr Kind
gesund versorgen zu können, das Recht auf Unterstützungsleistungen.
Besonders beim ersten Kind brauchen Eltern und Mütter wesentliche
Informationen bezüglich des Elterngeldes, Kindergeldes, Mutterschutz usw..
Wir wissen alle, was es heißt, auch in der heutigen Zeit eine Familie zu gründen. Das erfordert von jungen Paaren, aber auch von allein erziehenden Müttern und Vätern eine große Portion Mut und Selbstvertrauen. Aber vertrauen Sie nicht nur auf sich selbst, denn unser Staat ist ja auch, wie wir alle wissen, ein familienfreundliches „Unternehmen“.
In unserem Land werden von der Bundesregierung die verschiedensten Unterstützungsleistungen angeboten. Diese Angebote sollten Sie in jedem Fall nutzen. Der Bund, die Länder und auch die einzelnen Gemeinden stehen Ihnen in
Autor: toggo - veröffentlicht am 28.03.2008 - 07:27:33 - letzte Überarbeitung am 28.03.2008 - 07:27:33
Es gibt notwendige Versicherungen und solche, auf die man auch gern verzichten kann. Zu einer der wichtigsten Versicherungen gehört jedoch eine private Unfallversicherung für das Kind und zwar schon im Babyalter. Die wenigsten Kinder sind durch eine private Unfallversicherung abgesichert. Das kann teure Folgen haben. Gerade wenn die Kinder noch sehr klein sind, ist die Gefahr eines Unfalls am höchsten.
Wenn zum Beispiel ein Krabbelkind eine Treppe hinunterstürzt oder ein Kleinkind in einem unbeobachteten Moment auf die Straße läuft und angefahren wird, kann das schwerwiegende Folgen haben. Die Behandlung schwerer und schwerster
Autor: tina - veröffentlicht am 22.03.2008 - 15:40:25 - letzte Überarbeitung am 22.03.2008 - 15:40:25
Es gibt, wie schon weitestgehend oftmals geschrieben und schon oft erläutert, die Möglichkeit der finanziellen Vorsorge für Familien, junge alleinerziehende Mütter und andere Personen, in unserem Land. Eine besondere Form dieser finanziellen Vorsorgemöglichkeit ist die Riester-Rente oder Riester-Zulage.
Darunter versteht man die seit 2002 durch staatliche Zulagen geförderte freiwillige zusätzliche Altersvorsorge. Diese Förderung außerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung setzt sich, um es zu vereinfachen, aus der Grundzulage und der Kindergeldzulage zusammen. Wenn man sich für diese Art der Vorsorge entscheidet, sind hier
Autor: toggo - veröffentlicht am 15.03.2008 - 14:29:17 - letzte Überarbeitung am 15.03.2008 - 14:29:17
Der Anspruch auf Kinderzuschlag ist gesetzlich geregelt. Eltern haben im Allgemeinen Anspruch auf Kinderzuschlag für das im Haus lebende unverheiratete Kind bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Das gilt aber nur, wenn für das Kind Kindergeld oder eine die das Kindergeld ausschließende Leistung bezogen wird und wenn sich dadurch das Einkommen der Eltern in einem Bereich zwischen Mindest- und Höchstgrenze bewegt.
Der höchstmögliche Kinderzuschlagbetrag in Deutschland beläuft sich auf 140,00 Euro pro Kind. Wenn mehrere Kinder im Haushalt zuschlagberechtigt sind, dann ergibt sich daraus der zu bildende
Autor: toggo - veröffentlicht am 14.03.2008 - 14:21:18 - letzte Überarbeitung am 14.03.2008 - 14:21:18
Das Elterngeld wurde 2007 eingeführt. Mit Sicherheit wird es vielen jungen Familien helfen, anders über die Frage der Familiengründung und ihre Folgen zum Nachdenken anregen. Das Geld wird an Paare, Lebenspartner, Unverheiratete und Alleinerziehende ausgezahlt. Mit dem Elterngeld wird somit die Möglichkeit geschaffen, dass Eltern keine Einkommenseinbrüche zu befürchten haben.
Das Elterngeld ersetzt das monatliche Nettoeinkommen mit 67 % des durchschnittlichen Nettogehaltes der letzten 12 Monate. Der Elternteil, der sich dazu entscheidet das Baby zu betreuen, hat Anspruch auf das
Autor: toggo - veröffentlicht am 14.03.2008 - 14:11:36 - letzte Überarbeitung am 14.03.2008 - 14:11:36
Kindergeld ist hierzulande keine Sozialleistung im klassischen Sinne. Es ist eigentlich in den allermeisten Fällen ein Ausgleich oder eine Aus- gleichszahlung für die Besteuerung des Existenzminimums von Kindern.
Das Kindergeld und dessen Zahlung ist in dem Einkom- menssteuergesetz geregelt. Als Einkommen der Eltern spricht nur der Teil, der über die Ausgleichszahlung hinausgeht. Wichtig für Arbeitslosengeld 2 Empfänger, die bekommen nämlich das Kindergeld in voller Höhe als Sozialleistung gewährt, weil es ja bei ihnen an steuerpflichtigem Einkommen mangelt. Jeder Bürger, der seinen Wohnsitz oder seinen Aufenthalt hier in
Autor: toggo - veröffentlicht am 13.03.2008 - 19:13:26 - letzte Überarbeitung am 13.03.2008 - 19:13:26