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Nachdem die Meldungen über misshandelte oder verhungerte Kinder immer häufiger in den Nachrichten auftauchten, wurden immer mehr Stimmen laut, in solchen Fällen schneller eingreifen zu können. Oft waren den Jugendämtern zwar die Familien bekannt, jedoch waren ihnen die Hände gebunden, da handfeste Beweise fehlten.
Nun gibt es ein neues Gesetz, nach dem Familiengerichte künftig berechtigt sind, schneller zu handeln, ohne dass konkrete Beweise vorliegen müssen. Die Eltern aus solchen Problemfamilien können künftig per Gerichtsbeschluss verpflichtet werden, öffentliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Das können zum Beispiel auch Erziehungsberatungen und Trainingskurse zur Kindererziehung sein. Die Eltern sind verpflichtet, an den staatlich verordneten Maßnahmen teilzunehmen, ansonsten müssen sie mit Geldstrafen oder gar dem Entzug des Sorgerechts rechnen. Des Weiteren stehen in regelmäßigen Abständen Kontrollen durch das Familiengericht an. Das Gesetz soll nicht wie früher erst dann greifen, wenn es für das Kind längst zu spät ist, sondern rechtzeitig. So muss zum Beispiel Hinweisen von Nachbarn oder sonstigen Außenstehenden unverzüglich nachgegangen werden, auch wenn den Eltern kein Versagen nachzuweisen ist.
Das Gesetz, welches dem besseren Schutz der Kinder dienen soll, hat aber auch seine Schattenseiten. So hat zum Beispiel der Deutsche Kinderschutzbund berechtigte Bedenken, ob all diese Maßnahmen auch tatsächlich ausgeführt werden können, weil auf Seiten der Jugendämter und Familiengerichte zum einen Personalmangel herrscht, zum anderen aber auch die Kassen nicht genug gefüllt sind, um solche weitreichenden Maßnahmen durchführen zu können. Einige Kritiker befürchten auch, dass zukünftig die Zahl der Meldungen rasant zunehmen wird und Familien zunehmend fremdbestimmt leben müssen. Man befürchtet, dass aufgrund des Gesetzes zu vorschnell geurteilt wird und auch Eltern unter Verdacht geraten, die lediglich einem unliebsamen Nachbarn ein Dorn im Auge sind und deshalb den Familiengerichten gemeldet werden. Wurde dieser Verdacht einmal angesprochen und öffentlich gemacht, wird den Eltern dieses „Vergehen“, was sie ja gar nicht begangen haben, ein Leben lang anhaften. Sicherlich stehen hier noch einige Verbesserungen an, damit das Gesetz seinem eigentlichen Zweck gerecht wird.
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